DIN 16247 - nach EDL -G
EDL -G und DIN 16247-1
Das EDL-G ist die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in nationales Recht. Sie verpflichtet Nicht-KMU zur Durchführung eines Energie-Audits gemäß der DIN EN 16247-1.
was:
Die DIN EN 16247-1 beschreibt die Vorgehensweise, die im Rahmen des
Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) an Nicht-KMU verbindlich
gestellt wird. Kernbestandteil ist u.a. eine qualifizierte Energieanalyse,
die mindestens 90% des Energieverbrauches erklärt.
wir:
Die DIN EN 16247-1 beschreibt die Vorgehensweise, die im Rahmen des
Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) an Nicht-KMU verbindlich
gestellt wird. Kernbestandteil ist u.a. eine qualifizierte Energieanalyse,
die mindestens 90% des Energieverbrauches erklärt.
wer:
- Nicht-KMU (mehr als 250 MA, mehr als 50 Mio Umsatz, mehr als 43
Mio € Jahresbilanzsumme)
- Kommunen und Unternehmen der Öffentlichen Hand
Die Auditpflicht betrifft dabei nicht nur das produzierende Gewerbe,
sondern auch Handel, Banken, Tourismus, Versicherungen,
Krankenhäuser und Kommunen (über 5.000 Einwohner/10 Mio Umsatz).
wie:
Zuständig für die Umsetzung ist ein Energieverantwortlicher (extern/
intern), der dabei bestimmte Anforderungen hinsichtlich Ausbildung und Erfahrung erfüllen muss.
Befreiung:
befreit sind Unternehmen, die
> fristgerecht ein EN-Audit durchgeführt haben
ODER
> ein EnMS nach ISO 50001 eingeführt haben
Fristen:
Das Nachweis eines Energieaudits nach EN 16247 musste spätestens mit
dem 05.12.2015 erbracht sein. Der Ermessensspielraum des BAFA wird
grundsätzlich umso enger, je weiter die Nichterfüllung entfernt liegt.
Turnus:
Nach erfolgten Erstaudit alle 4 Jahre bzw. 4 Jahre nach erfolgtem,
früheren Audit-Stichtag). Die Umsetzung muss nachgewiesen werden
können.
Bußgelder:
bei Nichterfüllung können Bußgelder bis 50.0 T€ verhängt werden.